Die Bundesregierung hatte am 07.12.2022 die „Eckpunkte für das KRITIS-Dachgesetz“ vorgestellt. Das Gesetz soll die Betreiber kritischer Infrastrukturen u.a. verpflichten, ein betriebliches Risiko- und Krisenmanagement einzurichten, Risikobewertungen nach dem All-Gefahren-Ansatz durchzuführen, Resilienzpläne zu erstellen und bestimmte Mindestvorgaben im Bereich der physischen Sicherheit einzuhalten.