Wertschöpfung mit „Sicherheit“?
Hohe Leerstände kennzeichnen den deutschen Immobilienmarkt. Dynamik, Kreativität und Innovation sind angesagt. Präzise vorbereitete Immobilien-Inszenierungen sollen die wenigen Mietinteressenten überzeugen. Kann „Sicherheit“ dazu beitragen und eines der Auswahlkriterien für eine Anmietung oder sogar Zünglein an der Waage sein? Kann Sicherheit – richtig vermarktet und gezielt eingesetzt – zur Wertschöpfung beitragen? Sicherheit spannt einen großen Bogen. Die Berücksichtigung der gesetzlich verankerten Auflagen des Baurechts und der technischen Regeln ist obligatorisch. Sicherheit geht aber weiter und berücksichtigt die vielfältigen anderen Risiken, die sich aus den unterschiedlichsten Bedrohungsarten und Gefahren ergeben.
Die fünf Säulen einer Wertschöpfung durch „Sicherheit“:
1. Unterstützung bei der Immobilienvermarktung
2. Gerichtsfeste Erfüllung der gesetzlich verankerten Verantwortung
des Unternehmers
oder Eigentümers
3. Beseitigung bzw. Minimierung der Risikopotentiale
4. Optimierung der Baukosten
5. Zielorientierte Unterstützung des Facility Managements und des Risk Managements
1. Sicherheit als unterstützende Komponente in der Vermarktung
Global Economy und Global Risk sind nicht zu trennen. Terroranschläge wie am 11. September 2001 in New York, oder am 11. März 2004 in Madrid und deren Auswirkungen setzten sicherlich Maßstäbe. Obwohl die Sicherheitsdienste von einer steigenden Gefahr in Deutschland sprechen, sieht sich die deutsche Wirtschaft davon (noch) nicht betroffen. Dieser Standpunkt ist zwar nachvollziehbar, aber nicht repräsentativ und wohl auch nicht besonders innovativ.
Wer hätte nicht gern einen
Global Player als Ankermieter gewonnen? Vielfach wird vergessen, dass
„Global Risk“ eine unmittelbare Folge ist und entsprechend hohe
Flexibilität, Kreativität und vorausschauendes Handeln bei der
Projektentwicklung erfordert. Gerade für amerikanische und britische
Unternehmen hat „Sicherheit“, bezogen auf die Terrorgefahr, einen
deutlich höheren Stellenwert. Von den vielfachen Gefahren und Risiken,
die durch kriminelle Handlungen oder menschliches Versagen entstehen und
letztendlich alle Unternehmen betreffen, ganz zu schweigen.
Das Bedürfnis nach Sicherheit
wird in der neuesten Studie der DeTeImmobilien „Was Büronutzer wollen“
deutlich. Die Infrastrukturausstattung für IT und TK wird mit „sehr
wichtig“ bis „wichtig“ bewertet. In Folge müssen die technische
Infrastruktur, der Objektschutz, der Brandschutz und das Sicherheits-
und Facility Management ganzheitlich betrachtet werden. Die hohe bis
sehr hohe Verfügbarkeit aller Komponenten ist eine unmittelbare Folge.
Es kann daher von großem
Vorteil sein, dem Mietinteressenten ein logisch konzipiertes und
ökonomisch ausgerichtetes Sicherheitskonzept zu präsentieren. Die
Immobilie wächst in ihrer Attraktivität und unterstützt damit die
erfolgreiche Immobilienvermarktung. Sinnvolle Investitionen in den
Grundausbau schaffen zusätzlichen betriebswirtschaftlichen
Verhandlungsspielraum und technische Voraussetzungen zur problemlosen
Berücksichtigung der Mietsonderwünsche.
2. Die gerichtsfeste
Erfüllung der gesetzlich verankerten Verantwortung des Unternehmers
oder Eigentümers
Das natürliche Bedürfnis nach
Sicherheit und Risikominimierung wird zusätzlich von gesetzlichen und
wirtschaftlichen Regelwerken bestimmt. „Organisationsverpflichtung“, „KonTraG“,
„Basel II“, „Kommunikations- und Datenschutz“, „Arbeitsschutz“,
„Umweltschutz“, Versicherungsbedingen u.v.m. sind eng mit einander
verknüpft und verpflichten das Management zum vorbeugenden Handeln: „Die
Gefahr von Verlusten und Schäden, die in Folge der Unangemessenheit oder
des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in
Folge externer Ereignisse eintreten, angemessen einzuschränken oder gar
zu verhindern“. Letztendlich läuft es darauf hinaus, ein
funktionierendes Risk Management einzurichten, welches alle auf das
Unternehmen oder Objekt zutreffende Bedrohungsarten und Gefahren
berücksichtigt.
Die Erfüllung dieser Vorgaben
und Auflagen sollte gerichtsfest dokumentiert werden. U.a. mit dem
vollständigen Sicherheitskonzept (Schutzzieldefinition,
Bedrohungsanalyse, Risikopotentialbewertung, Maßnahmenplanung,
Restrisikobewertung), der Bestandsdokumentation, den Revisionsvorgaben
und den organisatorischen Vorgaben für den Betrieb und das Risk
Management.
Weitere wichtige Fragen
werfen sich auf, deren Beantwortung in diesem Beitrag nicht möglich ist:
Wo liegt die Grenze zwischen der Organisationsverantwortung des Mieters
und der des Vermieters. Sind die damit verbundenen Pflichten und Rechte
zwischen Vermieter und Mieter klar geregelt? Was ist, wenn im Fall einer
Nutzungsunterbrechung Schadenersatzforderungen entstehen? Kann dem
Versicherungsunternehmen im Schadensfall bewiesen werden, dass der
Organisationsverpflichtung vollumfänglich nach gekommen wurde. Können
Versicherungsleistungen verweigert werden? Sind straf- und
zivilrechtlichen Folgen für das Management auszuschließen?
3. Beseitigung bzw.
Minimierung des Risikopotentials durch ein logisch aufgebautes
Sicherheitskonzept
Hand aufs Herz: Die Beschreibungen der Sicherheitsmaßnahmen, der Sicherheitstechnik und der organisatorischen Maßnahmen sind in der Baubeschreibung oft äußerst dürftig. Gut, es mag manchmal gewollt sein, aber unklar oder falsch formulierte Beschreibungen versetzen den Mieter in die Lage - zum geeigneten Zeitpunkt und mit fachkundiger Unterstützung - nicht geschuldete Leistungen zu fordern oder Streitpotential aufzubauen. Bei dieser Gelegenheit vielleicht eine Anmerkung: Wenn es um Sicherheit geht, gerade im Bereich des Objektschutzes, sind viele der Planer und Projektbeteiligten um Lösungsvorschläge nicht verlegen. Die Berücksichtigung sachlich und inhaltlich falscher Vorschläge kann schwerwiegende Folgen haben und den Bauherren vielleicht viel Geld kosten.
Mit dem Sicherheitskonzept früh beginnen.
Das Sicherheitskonzept berücksichtigt die allgemeinen Schutzziele des Objektes und die voraussichtlichen und besonderen Schutzziele des oder der Mieter. Die sich aus dem Sicherheitskonzept ergebenden Maßnahmen können sich auf Ver- und Entsorgungskonzept, Verkehrsleitplanung für Personen und Fahrzeuge, Brandschutzmaßnahmen, Fluchtwege, technische Gebäudeausrüstung, Sicherheitstechnik, Kommunikationstechnik und die Gestaltung des Freigeländes auswirken. Der gesetzliche Brandschutz deckt zwar den Grundbedarf, ist aber nicht in jedem Fall geeignet, Verfügbarkeitsanforderungen zu erfüllen. Mögliche Fehlentwicklungen werden früh erkannt und können im Planungsprozess berücksichtigt werden.
Bedrohungsarten und Gefahren genau definieren.
Sie sind vielfältig und bei jedem Objekt bzw. Unternehmen unterschiedlich ausgeprägt. Die sich ergebenden Risikopotentiale sind zu ermitteln. Ein Mieter mit hohem Schutzbedürfnis kann das Risikopotential des Objektes extrem erhöhen. Der Vermieter sollte darauf vorbereitet sein. Nicht umsetzbare Sicherheitsmaßnahmen oder zu hohe Mieterausbaukosten können einen Vertragsabschluss schnell scheitern lassen.
Mit der Risikoanalyse Ausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens bewerten und Investitionen rechtfertigen.
Die Bewertung der Risikopotentiale ist abhängig von den Schutzzielen und den damit verbundenen Verfügbarkeitsanforderungen. Unabhängig vom Ausmaß eines Schadens ist die Wahrscheinlichkeit seines Eintretens von Bedeutung. Gerade Ereignisse mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit verursachen extreme Schäden (z.B. Bombenanschlag, Flugzeugabsturz, Großbrand). Die Risikobewertung rechtfertigt letztendlich die geplanten oder getätigten Investitionen zur Risikominimierung. Überzogene Forderungen können identifiziert und relativiert werden.
Der Teufel steckt im Detail - die kumulierende Wirkung (Kettenreaktion).
Kumulierend können
kleine Ereignisse verheerende Folgen haben. Das Risiko ergibt sich aus
einem Netzwerk von Abhängigkeiten. Der geübte Blick des
Sicherheitsexperten, der geprägt ist vom Gedanken „Was ist Wenn“, ist
dabei nicht nur auf den Objektschutz und Brandschutz ausgerichtet,
sondern besonders auch auf die technische Gebäudeausrüstung. Übersehene
Details gilt es zu analysieren, zu bewerten und mit entsprechenden
Schutzmaßnahmen zu belegen.
Beispiel: Eine schlecht konzipierte Zutrittskontrolle ermöglicht ein unbefugtes
Eindringen in einen technischen Bereich. Ein mangelhaftes Störmanagement
meldet die Manipulation verzögert oder gar nicht. Die Intervention
erfolgt verspätet.
Mögliche Folge sind
Imageschäden, Mietkürzungen, erhöhte Wiederherstellungskosten usw.
4. Optimierung der Baukosten durch logische Maßnahmen
Sicherheit ist eine logische Synthese aus baulichen, technischen und
organisatorischen Maßnahmen. Verbleibende Restrisiken sind zu ermitteln
(die absolute Sicherheit gibt es nicht). Widerstandszeitwerte und
Interventionszeiten sind genau abzustimmen. Die organisatorischen
Kernmaßnahmen sind zu erarbeiten. Sie unterstützen bauliche und
technische Maßnahmen und schließen Sicherheitslücken.
Die Zutrittskontrolle ist ein
zentraler Bestandteil des Objektschutzes. Sie ist die Komponente die
alle „berührt“, den Mieter, den Besucher, den Lieferanten, den
Dienstleister und den Betreiber. Fehler in der Planung und im Bau wirken
sich direkt auf den Mieter aus. Kapazitätsplanungen an
Vereinzelungsanlagen, Untersuchungen zur Verkehrsführung der
Personengruppen oder Verknüpfungen der Zutrittskontrolle mit der
Aufzugssteuerung tragen zur Planungstransparenz und Kostenoptimierung
bei. Die Baubetriebsphase, Übergangsphase und Mietphase sind ohne
Rückwirkungen möglich. Die Berücksichtigung nachträglicher
Mietsonderwünsche ist ohne Auswirkung auf den Türenbestand und den
Brandschutz möglich.
5. Zielorientierte
Unterstützung des Facility Managements und des Risk Managements und
ein letztes Wort
Das beste Sicherheitskonzept verliert seine Wirkung, wenn geplante Maßnahmen während der Planungs- und Bauphase verändert oder gar gestrichen werden. Entstehende Lücken im Sicherheitskonzept und in der Sicherheitsorganisation können sich einerseits auf das Bedrohungs- und Risikopotential auswirken und andererseits ein funktionierendes Facility Management und Risk Management erheblich erschweren. Notwendige Änderungen sollten daher kompetent bewertet und durch alternative Lösungen ersetzt werden.
Autorenhinweis:
Volker Kraiß ist seit 1992 unabhängiger Sicherheitsberater und alleiniger Inhaber der KRAISS SECURITY CONSULT. Mit einem interdisziplinär zusammengesetzten Team von Ingenieuren und Beratern werden integrierte Lösungen für den Objekt- und Unternehmensschutz erarbeitet.
KRAISS Security Consult
Inh. Volker Kraiß
Sicherheitsberatung und Planung
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